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Wir haben Fragen gesammelt, die uns immer mal wieder gestellt werden.
Zum Stöbern und Verstehen, zum Anfangen und Richtigmachen.
Bleiben Fragen offen? Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir suchen die Antworten.

Wie kann ich Ehrenamtliche für meinen Verein gewinnen?

Am einfachsten: Über unsere Stellenbörse!
Wichtig dabei: Je zielgerichteter die Ansprache erfolgt, desto geringer ist das Risiko beiderseitiger Enttäuschungen. Je klarer Einsatzbereiche, Bedarfe und Aufgaben definiert sind, desto eher können sich Interessierte die Aufgaben nach ihren Bedürfnissen, Fähigkeiten und Interessen aussuchen.

Nicht zu vergessen: Unsere Ehrenamt-Berater nutzen auch die Stellenbörse. Somit können wir bei Beratungsgesprächen Interessierte ganz passgenau vermitteln.
Für den ganz akuten Bedarf (z.B. es fehlt noch dringend jemand, der das Sommerfest am Wochenende mit aufbaut) schicken wir auch gerne für Sie einen Aufruf über Facebook raus. Damit erreichen wir schnell eine ganze Bandbreite an potentiellen, spontanen Helfern.

Weitere Möglichkeiten der Ansprache bieten redaktionelle Berichte mit entsprechenden Aufrufen in den Tages- und Wochenzeitungen wie auch in den hauseigenen Vereinsnachrichten und Newsletter, die Suche über die eigene Internetseite und Social-Media-Plattformen oder das Einschalten von Freiwilligenagenturen und -zentren. Bei den unpersönlichen Informationskanälen ist es wichtig, dass eine Ansprechperson genannt wird, die z.B. zu verlässlichen Zeiten telefonische Anfragen entgegennimmt und beantwortet.

Grundsätzlich sollten sich Einrichtungen und Organisationen, die Ehrenamtliche beschäftigen möchten, über ihre Motive im Klaren sein. Freiwillige gewinnen zu wollen, weil sie "billige" Arbeitskräfte sind, ist eine verhängnisvolle Fehlplanung. Weiterhin sollte man sich fragen:

  • Sind Freiwillige wirklich erwünscht - oder werden sie nur als notwendiges "Übel" hingenommen?
  • Welche Qualifikationen, Erfahrungen oder individuellen Fähigkeiten werden gesucht?
  • Sind die Aufgabenprofile im Ehrenamt auf die der bezahlten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen abgestimmt?
  • Sind Rechte und Pflichtenfür beide Seiten geklärt? (Die Satzung eines Vereins reicht dazu nicht aus - es geht auch um die Spielregeln der Zusammenarbeit)
  • Sind die freiwilligen Aufgaben attraktiv?
  • Werden Zeitversprechen eingehalten? Werden Bedürfnisse nach Kontakten, Erlebnissen und zusätzlichen Erfahrungen berücksichtigt?

Was ist wichtig für das Erstgespräch mit neuen Freiwilligen?

Diese Checkliste kann Ihnen helfen, das Wichtigste für das erste Gespräch mit einer*einem Freiwilligen nicht zu vergessen.

Mustervereinbarung zwischen Ehrenamtlichen und Organisationen

Eine Mustervereinbarung zwischen Ehrenamtlichen und Organisationen finden Sie hier.

Da die ehrenamtliche Tätigkeit eine freiwillige Leistung ist, besteht keine Verpflichtung, diese vertraglich zu vereinbaren. Es kann aber für die Ehrenamtlichen wie für die Organisation sinnvoll sein, eine privatrechtliche Vereinbarung in Form eines Arbeitsvertrags oder -auftrags abzuschließen, in dem Fragen wie Auftragsinhalt, Weisungsrecht, Aufhebung, Kündigung und Widerruf, Haftung, Unfälle und Schäden, Aufwendungsersatz sowie Geltung des Auftragsrechts (§§ 662-676 BGB) geregelt sind. Für den Auftraggeber bedeutet dies eine gewisse Verbindlichkeit und damit Verlässlichkeit in Bezug auf die ehrenamtliche Tätigkeit; für die Ehrenamtlichen bietet er Sicherheit bezüglich Haftung, Schäden und die Erstattung von Aufwendungen.
Für Ehrenamtliche, die ein hohes Maß an Individualität und auch Flexibilität bezüglich ihrer Einsatzzeiten erwarten, kann ein Arbeitsvertrag allerdings sehr einschränkend und damit abschreckend sein. Dies ist gegenüber den Vorteilen (s.o.) abzuwägen.

Auch die ehrenamtliche Tätigkeit kann eine abhängige, nichtselbstständige Beschäftigung darstellen, wenn der/die ehrenamtlich Tätige z.B. bestimmte Anwesenheitszeiten einzuhalten hat oder Weisungen des Vorstands oder der Geschäftsführung folgen muss; Ehrenamtliche sind somit in der Berufsgenossenschaft mitversichert. Die unentgeltliche Ausübung eines Ehrenamtes stellt jedoch kein Arbeitsverhältnis im engeren Sinne dar.



Checkliste für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Freiwilligen

Für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Freiwilligen gibt es ein paar Grundsätze, die es zu bedenken gilt. Die Freiwilligen spenden Ihrer Organisation das Kostbarste, was sie haben: Zeit, Wissen und persönliche Erfahrung. In unserer Checkliste finden Sie ein paar Anregungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen.

Sollen Ehrenamtliche bezahlt werden? - Eine Empfehlung

Monetarisierung im Ehrenamt - Ein Positionspapier der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen in Sachsen Anhalt, dem wir uns anschließen: 

Das Wichtigste in kurz:

Freiwilliges Engagement ist eine unentgeltliche und freiwillige Leistung, die dem Gemeinwohl dient und nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtet ist. Eine Bezahlung auf Stundenbasis als auch Geldzahlungen, die Kostenerstattungen übersteigen, stellen die Freiwilligkeit, Gemeinwohlorientierung und fehlende Gewinnabsicht infrage und entwerten unbezahltes Engagement. Empfehlenswert sind Formen der Wertschätzung freiwilligen Engagements im Sinne von geldwerten Leistungen, z. B. kostenlose Qualifizierungen und Weiterbildungen im Kontext des Engagements oder Vergünstigungen bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen. Direkte Geldzahlungen sollten nur für im Rahmen des tatsächlichen Engagements entstandene Kosten aufwiegen, z. B. Fahrtkosten - ggf. können hier auch Aufwandspauschalen in einem angemessenen Verhältnis zu den durchschnittlich anfallenden Kosten sinnvoll sein.
Ausnahme: gesetzlich geregelte Freiwilligendienste mit pauschalisierten Aufwandsentschädigungen

Ausführlich und in lang: 

Begriffliche Abgrenzung
Freiwilliges Engagement ist eine unentgeltliche, freiwillige Leistung für unsere Gesellschaft. Der Aufruf gemeinnütziger Träger an die Bürgerinnen und Bürger, sich bürgerschaftlich zu engagieren, versteht sich als eine Einladung, die demokratische Gesellschaft aktiv mitzugestalten. Die Definition der Enquetekommission zur Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements betont vor allem, dass bürgerschaftliches Engagement freiwillig erfolgt, dem Gemeinwohl dient und nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtet ist. Geldzahlungen an Ehrenamtliche, die Kostenerstattungen übersteigen, stellen die Momente von Freiwilligkeit, Gemeinwohlorientierung und fehlender Gewinnabsicht infrage. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen in Sachsen-Anhalt (lagfa) macht es sich zur Aufgabe, bürgerschaftliches Engagement als Wert an sich zu stärken. Sie warnt vor Instrumenten und Vorgehensweisen, die Monetarisierung von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement Vorschub leisten. Insbesondere Begriffe wie „bezahltes Ehrenamt“, „vergütetes Engagement“ oder „nebenberufliches Engagement“ umschreiben Tätigkeiten, bei denen es sich faktisch um niedrige oder normal entlohnte
Neben- bzw. Vollerwerbsarbeit handelt. 

Gefahren von Monetarisierung im Ehrenamt
Eine Bezahlung auf Stundenbasis gefährdet den Charakter bürgerschaftlichen Engagements. Auf Seitender Träger und Einsatzstellen steht nicht mehr der Wunsch im Zentrum, Menschen zur Mitwirkung  einzuladen, ihre Lösungsideen aufzunehmen und gesellschaftliche Teilhabe zu leben. Vielmehr geht es darum, Arbeitsaufträge auszureichen und mittels finanzieller Vergütung die Verbindlichkeit für eine effiziente Abarbeitung zu schaffen. Somit ist das Moment der Freiwilligkeit nicht mehr gegeben. Eine Bezahlung im Ehrenamt verändert darüber hinaus oft die Motivlage der Engagierten. Der Gedanke des Einzelnen, dazu beitragen zu können, gesellschaftliche Herausforderungen zu meistern und somit
letztlich Teil einer Bewegung zu sein, die „die Welt ein wenig verbessern will“, tritt mit dem Wunsch des Zuverdienstes in den Hintergrund. Die Erfahrungen zeigen außerdem, dass nicht selten Konkurrenzsituationen zwischen Feldern bezahlten und nicht bezahlten Engagements entstehen. Es ist innerhalb eines Engagementbereichs schwer erklärbar, warum Freiwillige für einzelne Aufgaben Aufwandsentschädigungen erhalten und für andere nicht.
Diese Praxis entwertet unbezahltes Engagement.

Schließlich muss davon ausgegangen werden, dass der Begriff der Ehrenamtlichkeit unter dieser Praxis nachhaltigen gesellschaftlichen Schaden nimmt. Es ist schwer begründbar, wenn soziale Aufgaben mit Quasi-Arbeitnehmer/innen geleistet werden, die z.T. unterhalb des Mindestlohns agieren und dabei gleichzeitig Arbeiten übernehmen, die von ihrem Wesen her auch der Zuständigkeit der öffentlichen Hand, Versicherungsträgern oder Sozialkassen unterliegen. Es ist unter dieser Maßgabe auch schwer gegenüber erwerbswirtschaftlichen Trägern Argumente zu finden, mit der entsprechende Wettbewerbsverszerrungen legitimiert werden können. Letztlich ist bei einer Weiterführung dieser
Praxis mit einer Entwertung unbezahlten, freiwilligen Engagements zu rechnen.

Quelle: https://www.freiwilligen-agentur.de/wp-content/uploads/2014/06/Monetarisierung-Ehrenamt.pdf

Was ist eine Aufwandsentschädigung?

Die Aufwandsentschädigung für geleistete Arbeit darf auf keinen Fall höher sein als der erbrachte Aufwand, sonst handelt es sich um bezahlte und nicht mehr um ehrenamtliche Tätigkeit. Auch ist zu beachten, dass diese Einnahmen steuerlich relevant werden können. Die Erstattung von tatsächlich entstandenen Sachkosten (Telefon, Porto, Fahrtkosten, Materialien), die einzeln durch Belege nachgewiesen werden müssen, ist steuerfrei.

Wer haftet, wenn doch mal etwas passiert?

Ehrenamtliche sind unfall- und haftpflichtversichert über das Land Schleswig-Holstein, sofern Sie nicht anderweitig abgesichert sind. Nähere Informationen dazu finden sie hier.

 

Wo finde ich einen Raum für meine Veranstaltungen?

Die Raumbörse der Stabsstelle Koordination Ehrenamt der Hansestadt Lübeck ist online! Du findest sie hier: Raumbörse Ehrenamt - Rathaus (luebeck.de)

Alles rund um Spenden und -quittungen

Auf dieser Seite sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst: https://deutsches-ehrenamt.de/steuern-im-verein/spendenbescheinigungen-verein/
SPENDENBESCHEINIGUNG: DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK (Quelle: deutsches-ehrenamt.de)
  • Spenden müssen nicht zwangsläufig freiwillige Geldzuwendungen sein. Auch Sachleistungen oder der Verzicht auf die Zahlung von Nutzungsgebühren und der Verzicht auf ein vereinbartes Entgelt können gespendet werden. Als steuerlicher Nachweis der Spende dient die Spendenbescheinigung, auch Zuwendungsbestätigung oder Spendenquittung genannt.
  • Nur ein gemeinnütziger Verein darf Spendenbescheinigungen ausstellen, sofern die Zuwendung dem ideellen Zweckbetrieb des Vereins zufließt, freiwillig ist und nicht in Erwartung einer Gegenleistung gegeben wird.
  • Beim Ausstellen von Spendenbescheinigungen müssen sich Vereine streng an die von der Finanzverwaltung vorgegebenen Mustervorlagen halten. Deren Wortlaut oder Umfang darf nicht verändert werden. Ist die Spendenbescheinigung nicht korrekt ausgestellt, droht dem Verein Spendenhaftung.
  • Für Kleinspenden bis zu 300 Euro genügt ein vereinfachter Spendennachweis zur steuerlichen Absetzung.
  • Vereine sind verpflichtet, jede Zuwendung zu dokumentieren und die Nachweise mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Für elektronisch übermittelte Spendenbescheinigungen gilt eine Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren.
  • Mit einer Spendenbescheinigung können Zuwendungen an gemeinnützige Vereine bis zu einer Höhe von 20 Prozent der gesamten Einkünfte in der Steuererklärung noch im gleichen Jahr geltend gemacht werden.
  • Werden Spendenbescheinigungenfehlerhaft ausgestellt oder Spendenmittel unzulässig verwendet, haftet der Verein für die entgangenen Steuern pauschal mit 30 Prozent der Spendenbeträge, zuzügliche einer eventuellen Gewerbesteuer. Bei einer Fehlverwendung der Spendenmittel haftet aber auch der Vorstand mit seinem Privatvermögen.

Hier findet Ihr weitere Hilfe: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/dseerechtstipp/spendenquittungen-richtig-ausstellen/

Steuern im Verein - wie funktioniert das?

Hier findest Du umfangreiche Informationen: https://deutsches-ehrenamt.de/steuern/

DAS WICHTIGSTE ZU STEUERN IM VEREIN (Quelle: www.deutsches-ehrenamt.de)
  • Vereine sind grundsätzlich steuerpflichtig, Einnahmen im ideellen (gemeinnützigen) Bereich, wie zum Beispiel Spenden, Mitgliedsbeiträge, Erbschaften oder Fördermittel, müssen nicht versteuert werden.  
  • Im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb profitieren Vereine von zum Teil ermäßigten SteuersätzenFreigrenzen und Freibeträgen. So bleiben zum Beispiel die wirtschaftlichen Einnahmen und Umsätze unter 45.000 Euro im Jahr ertragssteuerfrei. 
  • Summieren sich die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, auf insgesamt über 45.000 Euro im Jahr, muss der Verein Ertragssteuern (Körperschaftssteuer & Gewerbesteuer) abführen. 
  • Bei der Besteuerung von Vereinen unterscheidet der Fiskus streng in vier Steuerbereiche. Einnahmen und Ausgaben müssen daher in der Buchhaltung eindeutig dem ideellen Bereich, der Vermögensverwaltung, dem Zweckbetrieb oder dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet werden. 
  • Die für die Vereinsarbeit  relevanten Steuerarten sind die Körperschaftssteuer, die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer. Gegebenenfalls können darüber hinaus aber auch Kfz-Steuer, Lotterie-Steuer oder Grunderwerbssteuer anfallen. 
  • Ein Verein zählt als Kleinunternehmer, wenn der Bruttojahresumsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag und der Brutto-(Umsatz) im laufenden Jahr voraussichtlich die Grenze von 50.000 Euro nicht übersteigt. Als Kleinunternehmer wird keine Umsatzsteuer fällig. 
  • Eine Steuererklärung muss nicht abgegeben werden, wenn der Verein gemeinnützige Zwecke erfüllt, keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält bzw. die Umsatzgrenze nicht überschreitet.  Um die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt bestätigen zu lassen, muss jeder Verein jedoch alle drei Jahre eine Gemeinnützigkeitserklärung (Gem1) einreichen, auch wenn sonst keine Steuererklärungen abzugeben sind.  

Wie beantrage ich Fördermittel für meinen Verein?

Mieten, Sachmittel, Personalkosten, Werbeausgaben, Reisekosten – Vereinsarbeit kostet Geld. Die Mitgliedsbeiträge allein reichen nicht aus, um sämtliche Kosten zu decken und den Verein voranzubringen. Ohne finanzielle Unterstützung durch Förderer und Geldgeber sähe es gerade für gemeinnützige Organisationen düster aus. Doch wie kommt Ihr Verein an die Fördertöpfe? Wer unterstützt was mit welchen Summen? 

Hier findest Du viele Informationen rund um die Fördermittelbeantragung: https://deutsches-ehrenamt.de/vereinswissen/foerdertipps/

Außerdem gibt es speziell in Lübeck verschiedene Fördertöpfe und Ansprechpartner.Wir helfen Dir gerne weiter. Melde Dich einfach unter 3050405 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Was bedeutet Anerkennungskultur und wofür ist Anerkennung des Engagements wichtig?

Lübeck feiert das Ehrenamt!
Soziales Engagement braucht Anerkennung und Wertschätzung. Und genau das tun wir, indem wir es bekanntmachen, bewerben, hinterfragen, anerkennen, wertvoll machen, ehren und feiern. 
Es reicht nicht aus, einmal im Jahr die Ehrenamtlichen zu einem Empfang mit ein paar schönen Worten einzuladen; ein kleines "Dankeschön" aus dem Mund einer hauptamtlichen oder Leitungs-Person nach jedem Einsatz von Ehrenamtlichen sollte selbstverständlich sein. 
Ein paar Ideen für Anerkennungsmaßnahmen?

  • Dankesurkunden
  • Freikarten
  • Erwähnung der Ehrenamtlichen bei offiziellen Anlässen
  • Einladung zu Vernissagen u.a. Ereignissen
  • Jahresprämien oder Kleingeschenke
  • kostenlose Fortbildungen
  • Freistellung vom Arbeitgeber
  • das Ausstellen einer Ehrenamtskarte
… bis hin zu sozialen und steuerlichen Vergünstigungen auf staatlicher Ebene wie Ehrenamtspauschale und der Überleitungspauschale. 

Über die Vergünstigungen aller Art hinaus gilt es, eine umfassende Anerkennungskultur für freiwillig Tätige zu schaffen, die ihren Einsatz auch innerhalb einer Einrichtung und gegenüber den hauptamtlich tätigen Mitarbeitern würdigt: Das betrifft zum Beispiel das Respektieren von Wünschen hinsichtlich Zeit und Inhalt einer Tätigkeit, klare Absprachen über Beginn und Ende des Ehrenamtes, die Offenheit für neue Ideen und Beiträge jenseits der bewährten Routine, sowie für Kritik, die Möglichkeit für einen Erfahrungs- und Ideenaustausch der Ehrenamtlichen untereinander, das Einbeziehen in Planungs- und Teamgespräche sowie das Übertragen von Verantwortung.

Sie brauchen Unterstützung bei der Ideenfindung für eine erfolgreiche und für alle Seiten zufriedenstellende Zusammenarbeit?
Melden Sie sich gerne bei uns - wir helfen weiter!

Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt, Freiwilligenarbeit, Selbsthilfe oder freiwilliges Engagement - was denn jetzt?

In der öffentlichen Diskussion werden die Begriffe Ehrenamt, Freiwilligenarbeit, Selbsthilfe oder freiwilliges Engagement häufig synonym zu bürgerschaftlichem Engagement verwendet. Ebenso wird - fast beliebig - von Ehrenamtlichen, Engagierten, Freiwilligen, Aktiven gesprochen.

Die Begriffe stehen aber zum einen für diverse Traditionen, in denen sie entstanden sind, oder zum anderen für einen unterschiedlichen Kontext und Blickwinkel, in dem sie benutzt werden.

Ehrenamt

Der Begriff des Ehrenamtes entstand etwa am Beginn des 19. Jahrhunderts und bezeichnete in seiner Verbindung von Ehre und Amt eine hervorgehobene Position von Bürgern, die vor allem in der kommunalen Verwaltung bestimmte Funktionen übernahmen. Später kamen herausragende Ämter in Vereinen und Verbänden hinzu. Mit der übernommenen Aufgabe verband sich ein öffentliches Ansehen, das die Würde des Amtes verlieh. Es gehörte gleichsam zum guten Ton, ein Ehrenamt zu bekleiden. Heute scheint diese Begriffszusammensetzung von Ehre und Amt manchem als veraltet, obwohl es durchaus sehr wichtige und unverzichtbare Ehrenämter gibt, die dem ursprünglichen Sinn entsprechen. Man denke an das Amt des ehrenamtlichen Schöffen bei Gericht, des Präsidenten der IHK oder der Würdenträger in großen Verbänden. Auch heute verbindet sich mit diesen Ämtern ein hohes öffentliches Ansehen. Darüber hinaus wird natürlich umgangssprachlich freiwilliges unentgeltliches Tun auch heute noch mit dem Begriff "ehrenamtlich" tituliert. Im Freiwilligensurvey, der umfassenden Untersuchung zum Bürgerschaftlichen Engagement in Deutschland, fühlt die Mehrzahl der Engagierten ihre jeweilige Tätigkeit allerdings eher durch die Bezeichnung "Freiwilligenarbeit" (48 %) als durch den des Ehrenamtes (32 %) richtig wiedergegeben.

Eine Definition des Begriffes Ehrenamt entwickelte auch der Deutsche Bundestag: "Unter ehrenamtlicher Tätigkeit versteht man grundsätzlich jede freiwillig erbrachte, nicht auf Entgelt ausgerichtete außerberufliche Tätigkeit, die am Gemeinwohl orientiert ist, auch wenn sie für einen Einzelnen erbracht wird." (Drucksache des Deutschen Bundestages 13/5674.)

Voraussetzung für eine ehrenamtliche Tätigkeit ist,

  • dass mit der Beschäftigung kein Erwerbszweck verbunden ist (z.B. im Rahmen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes des Vereins, wie der Gastronomie);
  • dass die Beschäftigung nicht als berufliche Tätigkeit anzusehen ist; Kriterien sind der Zeitaufwand, die Höhe der Vergütung und der Umfang der Tätigkeit;
  • dass die Tätigkeit der Allgemeinheit und nicht nur einem abgeschlossenen Personenkreis dient (z.B. vereinsinterne Fortbildungen);
  • dass keine Lohn- und Gehaltszahlungen erfolgen; →Aufwandsentschädigungen sind jedoch zulässig.

Freiwilliges Engagement

In der Regel bezeichnet der Begriff eine freiwillig gewählte und ohne Entlohnung geleistete Arbeit im gemeinnützigen Bereich. Freiwilliges Engagement und Freiwilligenarbeit wird informell als individuelle Hilfe und Nachbarschaftshilfe oder institutionalisiert im Rahmen von Organisationen und Institutionen geleistet. Freiwilligenarbeit ist in vielen Bereichen der Gesellschaft möglich. Freiwilligenarbeit ergänzt und unterstützt bezahlte Arbeit, tritt aber nicht in Konkurrenz zu ihr. Freiwilligenarbeit kann auch im Rahmen von gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten geleistet werden. Freiwilligenarbeit ermöglicht Einblicke in andere Lebensbereiche, erweitert die Sozialkompetenz, bietet Kontaktmöglichkeiten und kann Ausgleich zu Alltag oder Berufsarbeit sein. Die mit Freiwilligenarbeit beschriebenen Tätigkeiten können teilweise auch mit den Begriffen Ehrenamt, Selbsthilfe, freiwilliges Engagement oder bürgerschaftliches Engagement erfasst werden, so dass diese Begriffe im allgemeinen Sprachgebrauch nicht immer trennscharf benutzt werden.

Bürgerschaftliches Engagement

Der Begriff Bürgerschaftliches Engagement wurde geprägt in dem Verständnis einer aktiven Bürgergesellschaft, in der die freiwillig engagierten Bürgerinnen und Bürger aktiv die Gesellschaft, den Staat und die Politik mitgestalten. Der Begriff des bürgerschaftlichen Engagements hat sich in der Alltagssprache nicht durchgesetzt. Er wird aber häufig in der Fachliteratur und auch als Oberbegriff für die vielfältigen Engagementformen verwendet.

Die Enquetekommission »Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements« des Deutschen Bundestages hat 2002 für den Begriff inhaltliche Kriterien entwickelt: Bürgerschaftliches Engagement ist freiwillig, nicht auf materiellen Gewinn gerichtet, gemeinwohlorientiert, öffentlich bzw. findet im öffentlichen Raum statt und wird in der Regel gemeinschaftlich bzw. kooperativ ausgeübt. Bürgerschaftliches Engagement kann sowohl dauerhaft und kontinuierlich als auch kurzfristig und spontan angelegt sein. Bürgerschaftliches Engagement erzeugt soziales Kapital, demokratische Kompetenz und informelle Lernprozesse. In diesem Verständnis umfasst das bürgerschaftliche Engagement ein breites Spektrum:

  • Mitgliedschaft und Mitarbeit in Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften
  • Mitarbeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen
  • Direkt-demokratische Bürgerbeteiligung
  • Beteiligung an Protestaktionen im Rahmen von Bürgerinitiativen und sozialen Bewegungen
  • finanzielles Engagement in Form von Spenden und Stiftungen
Abschlussbericht der Enquete-Kommission »Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements«: Auf dem Weg in eine zukunftsfähige Bürgergesellschaft. 2002 (PDF)

Was meinen eigentlich die Begriffe "Bürgergesellschaft" und "Zivilgesellschaft"?

Bürgergesellschaft und Zivilgesellschaft: die synonym gebrauchten deutschsprachigen Übersetzungen des angelsächsischen Begriffes »Civil Society« sind in den letzten Jahren zu viel benutzten Sympathiebegriffen geworden. Sie finden quer durch unterschiedliche politische Denkrichtungen und gesellschaftliche Gruppen vielfältige Anwendung und Zustimmung.

Häufig wird die nicht staatlich organisierte gesellschaftliche Öffentlichkeit als Bürgergesellschaft bezeichnet. Sie umfasst Organisationen und engagierte Individuen und steht komplementär zu Staat und Wirtschaft. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie Verbände oder Vereine, aber auch kleine Initiativen oder soziale Bewegungen sind die Struktur und Organisationsform der Bürgergesellschaft.

Bürgergesellschaft kann aber auch als gesellschaftlicher Ort verstanden werden, der eine zentrale Bedeutung für die Lebendigkeit und Weiterentwicklung der Demokratie hat. Bürgergesellschaft ist dann ein demokratischer Aushandlungsort, in dem durch praktisches Handeln (bürgerschaftliches Engagement) und diskursive Debatten alternative Lösungen für gesellschaftliche Fragen entstehen. (vgl. Serge Embacher, 2012)

In diesem Verständnis, das auch dem Wegweiser Bürgergesellschaft zugrunde liegt, sind bürgerschaftliches Engagement als gesellschaftliche Solidarität in eigener Verantwortung und demokratische Teilhabe Wesensmerkmale der Bürgergesellschaft. Von der Bürgergesellschaft können Impulse ausgehen, die dann von Politik und Wirtschaft aufgegriffen werden. Dazu gehört auch die kritische Auseinandersetzung mit Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.

Was bedeutet Gemeinnützigkeit?

Die an die Gemeinnützigkeit gestellten Voraussetzungen sind bei allen Rechtsformen – egal ob Verein, GmbH, AG oder Stiftung – gleich. Die Gemeinnützigkeit wird vom Finanzamt bescheinigt, wenn sich aus der Satzung ergibt, dass diese Rechtsformen "ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke" im Sinne der Abgabenordnung (AO) § 52 verfolgen, selbstlos tätig sind und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen; so sollte es auch in der Satzung formuliert sein. Diese wird dem zuständigen Finanzamt bei der Beantragung der Gemeinnützigkeit zusammen mit dem Auszug aus dem Vereinsregister eingereicht. Bei der Gründung eines Vereins, einer Stiftung oder einer gemeinnützigen GmbH sollte man daher den Satzungsentwurf zur Prüfung dem Finanzamt vorlegen und ihn ggf. ändern. Die Anerkennung erfolgt durch den sogenannten "Freistellungsbescheid", der die Freistellung von der Körperschaftssteuer beinhaltet. Er ist immer nur drei Jahre gültig und muss dann mit der Körperschaftssteuererklärung der gemeinnützigen Einrichtungen neu beantragt werden. Bei einer Neugründung wird seit 1.1.2013 die Gemeinnützigkeit per Verwaltungsakt zuerkannt und nicht mehr zunächst "vorläufig bescheinigt.

Die Gemeinnützigkeit hat erhebliche Steuervergünstigungen zur Folge. Außerdem können steuerbegünstigte Spenden angenommen werden, die der Spender mittels seiner Spendenquittung absetzen kann. Oftmals ist Gemeinnützigkeit auch Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einem Spitzenverband, für die Gewährung öffentlicher Zuschüsse oder für eine Gebühren- und Kostenbefreiung.

Wie hoch ist die Übungsleiter- bzw. Ehrenamtspauschale - und was ist das genau?

Unter der Übungsleiterpauschale (auch: Übungsleiterfreibetrag) versteht man eine Vergünstigung nach § 3 Nr. 26 des deutschen Einkommensteuergesetzes.
Gute Nachrichten: die Übungsleiterpauschale wird ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro, die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro erhöht. Diese Beträge sind nicht nur steuer- sondern auch sozialversicherungsbefreit!

Erwerbsminderungsrente und Ehrenamt: Was muss man beachten?

Wer wegen einer Erkrankung oder einer Behinderung kaum noch oder gar nicht mehr arbeiten kann, hat unter Umständen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Wer dann gleichzeitig ein Ehrenamt ausübt, sollte zwei Dinge beachten: Wie viel Zeit nimmt das Ehrenamt in Anspruch? Und: Gibt es eine Form von Vergütung, etwa eine Aufwandsentschädigung?

Wie viele Stunden darf ich ehrenamtlich tätig sein, ohne meine Erwerbsminderungsrente zu gefährden?
Auch wenn es sich nicht um eine berufliche, sondern um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, müssen Sie die gesetzlichen Regelungen bei der Erwerbsminderungsrente einhalten. Hier gilt:

  1. Wer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, kann pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten.

  2. Wer eine teilweise Erwerbsminderungsrente bezieht, kann mehr als drei Stunden pro Tag, aber weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten.

Sind Sie mehr Stunden am Tag tätig (auch ehrenamtlich), ist Ihre Erwerbsminderungsrente in Gefahr. Achten Sie also genau auf die Stundenzahl, die Sie maximal pro Tag tätig sein dürfen.

Muss ich mein Ehrenamt der Rentenversicherung melden?
Wer ehrenamtlich tätig ist, erhält keinen Lohn. Es kann aber andere Arten der Vergütung für das Amt geben, zum Beispiel in Form einer Aufwandsentschädigung. Sollten Sie für Ihr Ehrenamt eine solche Aufwandsentschädigung erhalten, müssen Sie Ihr Ehrenamt auf jeden Fall der Rentenversicherung melden. So vermeiden Sie, dass Sie, ohne es zu wissen, eine Hinzuverdienstgrenze überschreiten und Ihre Erwerbsminderungsrente dann gekürzt wird.

Ist Ihr Ehrenamt unvergütet, müssen Sie die Tätigkeit nicht zwingend melden – in jedem Fall müssen Sie aber darauf achten, die erlaubten Stunden pro Tag nicht zu überschreiten.

Erwerbsminderungsrente und Aufwandsentschädigung im Ehrenamt
Bei der Erwerbsminderungsrente gelten Hinzuverdienstgrenzen:

  1. Für die teilweise Erwerbsminderungsrente wird die Hinzuverdienstgrenze immer individuell berechnet. Sie liegt im Jahr 2018 bei mindestens 14.798,70 Euro jährlich. Lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze berechnen.

  2. Für die volle Erwerbsminderungsrente gilt eine feststehende Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr.

Werden die Hinzuverdienstgrenzen überschritten, kann die Erwerbsminderungsrente gekürzt werden.

Hinzuverdienstgrenzen können auch bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit von Bedeutung sein. Wenn Sie für ein Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung erhalten, müssen Sie sich den steuerpflichtigen Teil davon anrechnen lassen, der über der Hinzuverdienstgrenze liegt. Die Rentenversicherung prüft individuell, ob die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Das setzt voraus, dass eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Vergütung dem Rentenversicherungsträger gemeldet wird.

Eine Ausnahme kann es geben, wenn das Ehrenamt in der Kommunalpolitik oder in der Sozialversicherung ausgeübt wird, zum Beispiel als ehrenamtlicher Bürgermeister, Beigeordneter, Ortsvorsteher oder Stadtrat, als Versichertenältester oder Vertrauensperson der Sozialversicherungsträger. Dann wird die Aufwandsentschädigung aus dem Ehrenamt nicht angerechnet. Diese Regelung gilt vorerst noch bis zum 30. September 2020. Fragen Sie bei der Rentenversicherung nach, wie es sich in Ihrem Fall verhält.

Ihr Drucker im Vereinsheim geht nicht? Die Tabelle der Mitgliederverwaltung ist zerschossen? Das Smartphone Ihres Vorstands braucht ein Update? Hier gibt es Hilfe!

IT-HOTLINE FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN

Ihr Drucker im Vereinsheim geht nicht? Die Tabelle der Mitgliederverwaltung ist zerschossen? Das Smartphone Ihres Vorstands braucht ein Update? Sie wollen wissen, wie Sie in einer Videokonferenz eine Präsentation teilen können?
Hier ist Ihr heißer Draht zur Hilfe: Die Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt hat eine IT-Hotline für gemeinnützige Organisationen eingrichtet! Per E-Mail, per Telefon oder per Bildschirmübertragung naht Hilfe für Ihr IT-Problem – und das ohne Zusatzkosten für Ihren Verein!

Hier gibt es alle Infos auf einen Blick: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/it-hotline/

Was gibt es bei der Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Geflüchteten zu bedenken?

Sie wollen in Ihrer Organisation Menschen mit Fluchtgeschichte oder Migrationshintergrund die Möglichkeit bieten, sich ehrenamtlich zu engagieren? Wir haben diese Checkliste für Organisationen zur (besonderen) Vorbereitung auf die Zusammenarbeit mit dieser Zielgruppe erarbeitet. 

Alle Angaben ohne Gewähr. 
Wir bedanken uns beim Landesnetzwerk bürgerschaftliches Engagement Bayern, dass wir Inhalte ihrer Seite übernehmen dürfen. Das ausführliche Lexikon rund ums Ehrenamt finden Sie hier.

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