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Wir haben Fragen gesammelt, die uns immer mal wieder gestellt werden.
Zum Stöbern und Verstehen, zum Anfangen und Richtigmachen.
Bleiben Fragen offen? Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir suchen die Antworten.
 

Wen vertritt ePunkt e.V. eigentlich und wohin werden die Ehrenamtlichen vermittelt?

Wir machen Bürgerengagement in sehr unterschiedlichen Betätigungsfeldern möglich. Nicht nur im Sozialbereich, sondern auch in den Bereichen Kultur, Umwelt, Politik, bei technischen Diensten und im Sport. In all diesen Bereichen bestehen Projektkooperationen. Wir suchen nicht Menschen für Ehrenämter, sondern Ehrenämter für Menschen: Wir fühlen uns besonders kleinen Initiativen und Vereinen mit geringer Infrastruktur verpflichtet.

Der Bereich Sport konnte aufgrund seiner ganz besonderen Engagementstruktur und aufgrund von fehlenden Personalressourcen bei ePunkt e.V. bis 2020 nur punktuell mit einbezogen werden. Die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachbereichen der Stadt wird aktuell aufgebaut bzw. intensiviert.

Warum sollte ich Fördermitglied bei ePunkt werden?

Spenden, Mitgliedsbeiträge und Projektgelder haben die Existenz von ePunkt e.V. in den letzten zehn Jahren möglich gemacht und die Unabhängigkeit des Vereins von Verbänden, Kirchen, Politik und Stadtverwaltung gesichert. Mit einer Mitgliedschaft, einer Spende oder gezielter Projekt-Mitfinanzierung können Sie auch in Zukunft unsere Arbeit unterstützen und damit gleich dreifach helfen:
1. den Ehrenamtlichen, die für ihre sinnstiftende Aufgabe gut vorbereitet und geschult werden,
2. den gemeinnützigen Organisationen unserer Stadt, die wir bei der Suche nach Ehrenamtlichen entlasten können,
3. und natürlich den Menschen, denen Hilfe zuteil wird.

Warum erhält ePunkt e.V. finanzielle Unterstützung durch die Stadt Lübeck?

Bis auf eine kleinere Projektunterstützung vor einigen Jahren hat ePunkt bis 2020 keinerlei finanzielle Unterstützung durch die Stadt Lübeck erhalten. ePunkt hat sich bis dahin ausschließlich über Projektgelder finanziert. Inzwischen ist das Arbeitsvolumen, das bei ePunkt e.V. für die Koordinierung von Bürgerengagement (einschließlich der Pflege der digitalen Kommunikation und der interaktiven Website) entstanden ist, so umfangreich und komplex geworden, dass diese Arbeit nicht ohne eine kommunale Förderung möglich ist. Die aufgebauten Strukturen lassen sich ohne kommunale Förderung nicht halten und die erfahrenen Fachkräfte nicht weiter beschäftigen.

Gibt es eine Doppelstruktur mit je einer Koordinierungsstelle in der Verwaltung und bei ePunkt?

Nein, darauf haben wir bei der Implementierung der Stellen besonders geachtet. Es ist wichtig, dass die Stadt die „Power“ ihrer Verwaltung für die Förderung von Bürgerengagement einsetzt. Aber allein aus der Verwaltung heraus Bürgerengagement zu koordinieren, ist sehr schwierig, und das nicht nur aus psychologischen Gründen. Nicht alle Engagementmilieus sind anschlussfähig mit einer Verwaltung. So ist ein Verein wie ePunkt e.V. einer Verwaltung in puncto Flexibilität überlegen. Zudem kann ein unabhängiger Verein überzeugender für ehrenamtliches Engagement werben und hat einen niedrigschwelligeren Zugang. Daraus ist die Idee einer Tandemstruktur erwachsen, die das Beste aus beiden Akteuren herausholt. Bereits in unserem Projekt "Lighthouse - Service und Beratungsstelle für Flüchtlingsengagement" haben wir mit der Stabsstelle Integration sehr gute Erfahrungen mit dieser Zusammenarbeit gemacht und freuen uns, dass sich dieses Erfolgsmodell nun an anderer - gewissermaßen "übergeordneter" - Stelle wiederholt.

Was bedeutet Anerkennungskultur und wofür ist Anerkennung des Engagements wichtig?

Lübeck feiert das Ehrenamt!
Soziales Engagement braucht Anerkennung und Wertschätzung. Und genau das tun wir, indem wir es bekanntmachen, bewerben, hinterfragen, anerkennen, wertvoll machen, ehren und feiern. 
Es reicht nicht aus, einmal im Jahr die Ehrenamtlichen zu einem Empfang mit ein paar schönen Worten einzuladen; ein kleines "Dankeschön" aus dem Mund einer hauptamtlichen oder Leitungs-Person nach jedem Einsatz von Ehrenamtlichen sollte selbstverständlich sein. 
Ein paar Ideen für Anerkennungsmaßnahmen?

  • Dankesurkunden
  • Freikarten
  • Erwähnung der Ehrenamtlichen bei offiziellen Anlässen
  • Einladung zu Vernissagen u.a. Ereignissen
  • Jahresprämien oder Kleingeschenke
  • kostenlose Fortbildungen
  • Freistellung vom Arbeitgeber
  • das Ausstellen einer Ehrenamtskarte
… bis hin zu sozialen und steuerlichen Vergünstigungen auf staatlicher Ebene wie Ehrenamtspauschale und der Überleitungspauschale. 

Über die Vergünstigungen aller Art hinaus gilt es, eine umfassende Anerkennungskultur für freiwillig Tätige zu schaffen, die ihren Einsatz auch innerhalb einer Einrichtung und gegenüber den hauptamtlich tätigen Mitarbeitern würdigt: Das betrifft zum Beispiel das Respektieren von Wünschen hinsichtlich Zeit und Inhalt einer Tätigkeit, klare Absprachen über Beginn und Ende des Ehrenamtes, die Offenheit für neue Ideen und Beiträge jenseits der bewährten Routine, sowie für Kritik, die Möglichkeit für einen Erfahrungs- und Ideenaustausch der Ehrenamtlichen untereinander, das Einbeziehen in Planungs- und Teamgespräche sowie das Übertragen von Verantwortung.

Sie brauchen Unterstützung bei der Ideenfindung für eine erfolgreiche und für alle Seiten zufriedenstellende Zusammenarbeit?
Melden Sie sich gerne bei uns - wir helfen weiter!

Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt, Freiwilligenarbeit, Selbsthilfe oder freiwilliges Engagement - was denn jetzt?

In der öffentlichen Diskussion werden die Begriffe Ehrenamt, Freiwilligenarbeit, Selbsthilfe oder freiwilliges Engagement häufig synonym zu bürgerschaftlichem Engagement verwendet. Ebenso wird - fast beliebig - von Ehrenamtlichen, Engagierten, Freiwilligen, Aktiven gesprochen.

Die Begriffe stehen aber zum einen für diverse Traditionen, in denen sie entstanden sind, oder zum anderen für einen unterschiedlichen Kontext und Blickwinkel, in dem sie benutzt werden.

Ehrenamt

Der Begriff des Ehrenamtes entstand etwa am Beginn des 19. Jahrhunderts und bezeichnete in seiner Verbindung von Ehre und Amt eine hervorgehobene Position von Bürgern, die vor allem in der kommunalen Verwaltung bestimmte Funktionen übernahmen. Später kamen herausragende Ämter in Vereinen und Verbänden hinzu. Mit der übernommenen Aufgabe verband sich ein öffentliches Ansehen, das die Würde des Amtes verlieh. Es gehörte gleichsam zum guten Ton, ein Ehrenamt zu bekleiden. Heute scheint diese Begriffszusammensetzung von Ehre und Amt manchem als veraltet, obwohl es durchaus sehr wichtige und unverzichtbare Ehrenämter gibt, die dem ursprünglichen Sinn entsprechen. Man denke an das Amt des ehrenamtlichen Schöffen bei Gericht, des Präsidenten der IHK oder der Würdenträger in großen Verbänden. Auch heute verbindet sich mit diesen Ämtern ein hohes öffentliches Ansehen. Darüber hinaus wird natürlich umgangssprachlich freiwilliges unentgeltliches Tun auch heute noch mit dem Begriff "ehrenamtlich" tituliert. Im Freiwilligensurvey, der umfassenden Untersuchung zum Bürgerschaftlichen Engagement in Deutschland, fühlt die Mehrzahl der Engagierten ihre jeweilige Tätigkeit allerdings eher durch die Bezeichnung "Freiwilligenarbeit" (48 %) als durch den des Ehrenamtes (32 %) richtig wiedergegeben.

Eine Definition des Begriffes Ehrenamt entwickelte auch der Deutsche Bundestag: "Unter ehrenamtlicher Tätigkeit versteht man grundsätzlich jede freiwillig erbrachte, nicht auf Entgelt ausgerichtete außerberufliche Tätigkeit, die am Gemeinwohl orientiert ist, auch wenn sie für einen Einzelnen erbracht wird." (Drucksache des Deutschen Bundestages 13/5674.)

Voraussetzung für eine ehrenamtliche Tätigkeit ist,

  • dass mit der Beschäftigung kein Erwerbszweck verbunden ist (z.B. im Rahmen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes des Vereins, wie der Gastronomie);
  • dass die Beschäftigung nicht als berufliche Tätigkeit anzusehen ist; Kriterien sind der Zeitaufwand, die Höhe der Vergütung und der Umfang der Tätigkeit;
  • dass die Tätigkeit der Allgemeinheit und nicht nur einem abgeschlossenen Personenkreis dient (z.B. vereinsinterne Fortbildungen);
  • dass keine Lohn- und Gehaltszahlungen erfolgen; →Aufwandsentschädigungen sind jedoch zulässig.

Freiwilliges Engagement

In der Regel bezeichnet der Begriff eine freiwillig gewählte und ohne Entlohnung geleistete Arbeit im gemeinnützigen Bereich. Freiwilliges Engagement und Freiwilligenarbeit wird informell als individuelle Hilfe und Nachbarschaftshilfe oder institutionalisiert im Rahmen von Organisationen und Institutionen geleistet. Freiwilligenarbeit ist in vielen Bereichen der Gesellschaft möglich. Freiwilligenarbeit ergänzt und unterstützt bezahlte Arbeit, tritt aber nicht in Konkurrenz zu ihr. Freiwilligenarbeit kann auch im Rahmen von gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten geleistet werden. Freiwilligenarbeit ermöglicht Einblicke in andere Lebensbereiche, erweitert die Sozialkompetenz, bietet Kontaktmöglichkeiten und kann Ausgleich zu Alltag oder Berufsarbeit sein. Die mit Freiwilligenarbeit beschriebenen Tätigkeiten können teilweise auch mit den Begriffen Ehrenamt, Selbsthilfe, freiwilliges Engagement oder bürgerschaftliches Engagement erfasst werden, so dass diese Begriffe im allgemeinen Sprachgebrauch nicht immer trennscharf benutzt werden.

Bürgerschaftliches Engagement

Der Begriff Bürgerschaftliches Engagement wurde geprägt in dem Verständnis einer aktiven Bürgergesellschaft, in der die freiwillig engagierten Bürgerinnen und Bürger aktiv die Gesellschaft, den Staat und die Politik mitgestalten. Der Begriff des bürgerschaftlichen Engagements hat sich in der Alltagssprache nicht durchgesetzt. Er wird aber häufig in der Fachliteratur und auch als Oberbegriff für die vielfältigen Engagementformen verwendet.

Die Enquetekommission »Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements« des Deutschen Bundestages hat 2002 für den Begriff inhaltliche Kriterien entwickelt: Bürgerschaftliches Engagement ist freiwillig, nicht auf materiellen Gewinn gerichtet, gemeinwohlorientiert, öffentlich bzw. findet im öffentlichen Raum statt und wird in der Regel gemeinschaftlich bzw. kooperativ ausgeübt. Bürgerschaftliches Engagement kann sowohl dauerhaft und kontinuierlich als auch kurzfristig und spontan angelegt sein. Bürgerschaftliches Engagement erzeugt soziales Kapital, demokratische Kompetenz und informelle Lernprozesse. In diesem Verständnis umfasst das bürgerschaftliche Engagement ein breites Spektrum:

  • Mitgliedschaft und Mitarbeit in Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften
  • Mitarbeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen
  • Direkt-demokratische Bürgerbeteiligung
  • Beteiligung an Protestaktionen im Rahmen von Bürgerinitiativen und sozialen Bewegungen
  • finanzielles Engagement in Form von Spenden und Stiftungen
Abschlussbericht der Enquete-Kommission »Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements«: Auf dem Weg in eine zukunftsfähige Bürgergesellschaft. 2002 (PDF)

Was meinen eigentlich die Begriffe "Bürgergesellschaft" und "Zivilgesellschaft"?

Bürgergesellschaft und Zivilgesellschaft: die synonym gebrauchten deutschsprachigen Übersetzungen des angelsächsischen Begriffes »Civil Society« sind in den letzten Jahren zu viel benutzten Sympathiebegriffen geworden. Sie finden quer durch unterschiedliche politische Denkrichtungen und gesellschaftliche Gruppen vielfältige Anwendung und Zustimmung.

Häufig wird die nicht staatlich organisierte gesellschaftliche Öffentlichkeit als Bürgergesellschaft bezeichnet. Sie umfasst Organisationen und engagierte Individuen und steht komplementär zu Staat und Wirtschaft. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie Verbände oder Vereine, aber auch kleine Initiativen oder soziale Bewegungen sind die Struktur und Organisationsform der Bürgergesellschaft.

Bürgergesellschaft kann aber auch als gesellschaftlicher Ort verstanden werden, der eine zentrale Bedeutung für die Lebendigkeit und Weiterentwicklung der Demokratie hat. Bürgergesellschaft ist dann ein demokratischer Aushandlungsort, in dem durch praktisches Handeln (bürgerschaftliches Engagement) und diskursive Debatten alternative Lösungen für gesellschaftliche Fragen entstehen. (vgl. Serge Embacher, 2012)

In diesem Verständnis, das auch dem Wegweiser Bürgergesellschaft zugrunde liegt, sind bürgerschaftliches Engagement als gesellschaftliche Solidarität in eigener Verantwortung und demokratische Teilhabe Wesensmerkmale der Bürgergesellschaft. Von der Bürgergesellschaft können Impulse ausgehen, die dann von Politik und Wirtschaft aufgegriffen werden. Dazu gehört auch die kritische Auseinandersetzung mit Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.

Alle Angaben ohne Gewähr. 

 

 

 

 

 

ePunkt e.V.
Bürgerkraftwerk und Freiwilligenagentur für Lübeck
Hüxtertorallee 7
23564 Lübeck
0451 30 50 405 
info@epunkt.org 

 

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