Ihr habt es gut. Ihr habt den ePunkt.
Wir unterstützen Vereine, Initiativen und Organisationen, die mit Ehrenamtlichen aktiv sind.
Du suchst Ehrenamtliche? Dann gib einfach eine Stellenanzeige auf!
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Du hast Fragen zur Anmeldung oder Dein Passwort vergessen? Dann ruf uns an oder schreib uns eine E-Mail. Wir helfen weiter!
Das ist unser Angebot für alle Lübecker Organisationen:
- Wir vermitteln Dir Freiwillige.
Einfach hier eine kostenlose Stellenanzeige aufgeben und schon geht es los. - Wir qualifizieren Deine Ehrenamtlichen
in regelmäßig stattfindenden, kostenlosen Workshops. Und wenn Dein Thema nicht dabei ist: Melde Dich. Wir versuchen, ein entsprechendes Angebot für Deine Organisation zu entwickeln. - Wir unterstützen Dich bei der Öffentlichkeitsarbeit,
indem wir Dich zu konkreten Fragen beraten oder Dir auch mal einen Flyer entwerfen.
Außerdem kannst Du Deine Veranstaltung kostenfrei auf unserem Instagram-Kanal bewerben. Einfach dem Link folgen https://forms.gle/qh1jg9t9g6EBrUW36, Infos in die Textfelder einfügen, evtl. Foto hochladen – fertig. - Wir beraten Dich in allen Fragen des Freiwilligenmanagements.
- Wir vermitteln Teamevents für Unternehmen in Deine Organisation.
So wird endlich mal gemacht, wozu niemand Zeit hat. - Alle zwei Jahre veranstalten wir eine öffentlichkeitswirksame EhrenamtMesse
- der perfekte Ort für die Akquise von neuen Engagierten, für die Präsentation Deiner Arbeit und zur Vernetzung mit anderen Engagierten. - Einmal im Jahr findet das Forum Ehrenamt statt.
Für Menschen, die in engagementfördernden Strukturen arbeiten und alle, die sich freiwillig engagieren. Hier sind Deine Themen wichtig und Du kannst Dich mit anderen Vereinen, Politik und Verwaltung vernetzen. - Wir setzen uns für Dich ein.
Politisch und gesellschaftlich arbeiten wir für bestmögliche Engagementbedingungen und für eine Würdigung des Ehrenamtes.
ePunkt e.V.
Bürgerkraftwerk und Freiwilligenagentur für Lübeck
Häufige Fragen
Ja, die gibt es:
- Deine Organisation bzw. Dein Projekt ist gemeinnützig.
- Es gibt einen festen Ansprechpartner oder eine feste Ansprechpartnerin für die Freiwilligen.
- Die Arbeit mit Ehrenamtlichen ist Teil Deines Konzepts.
- Ehrenamtliche sind kein kostengünstiger Ersatz für professionell hauptamtliche Beschäftigte.
- Es gibt feste Strukturen zur Einarbeitung, Betreuung und Verabschiedung von Freiwilligen.
- Deine Organisation wendet sich gegen jede Form von Rassismus und Diskriminierung und bekennt sich zu den Prinzipien von Demokratie und Solidarität sowie dem Klimaschutz.
Am einfachsten: Über unsere Stellenbörse!
Melde Dich an und dann kannst Du kostenlos ein „Stellengesuch“ eingeben, Deine bestehende Gesuche verändern und nicht mehr Aktuelles archivieren. Wichtig bei der Aufgabe einer Stellenanzeige: Je zielgerichteter die Ansprache erfolgt, desto geringer ist das Risiko beiderseitiger Enttäuschungen. Je klarer Einsatzbereiche, Bedarfe und Aufgaben definiert sind, desto eher können sich Interessierte die Aufgaben nach ihren Bedürfnissen, Fähigkeiten und Interessen aussuchen.
Für den ganz akuten Bedarf (z.B. es fehlt noch dringend jemand, der das Sommerfest am Wochenende mit aufbaut) schicken wir auch gerne einen Aufruf über unsere Social Media-Kanäle raus. Damit erreichen wir schnell Menschen, die spontan mal einspringen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (bagfa) hat eine Handreichung zur Gewinnung von neuen Freiwilligen erarbeitet. Du findest Sie hier.
Diese Checkliste kann helfen, das Wichtigste für das erste Gespräch mit einer oder einem Freiwilligen nicht zu vergessen.
Soziales Engagement braucht Anerkennung und Wertschätzung. Und genau das tun wir, indem wir es bekanntmachen, bewerben, hinterfragen, anerkennen, wertvoll machen, ehren und feiern.
Es reicht nicht aus, einmal im Jahr die Ehrenamtlichen zu einem Empfang mit ein paar schönen Worten einzuladen; ein kleines "Dankeschön" aus dem Mund einer hauptamtlichen oder Leitungs-Person nach jedem Einsatz von Ehrenamtlichen sollte selbstverständlich sein.
Ein paar Ideen für Anerkennungsmaßnahmen?
- Dankesurkunden
- Freikarten
- Erwähnung der Ehrenamtlichen bei offiziellen Anlässen
- Einladung zu Vernissagen u.a. Ereignissen
- Jahresprämien oder Kleingeschenke
- kostenlose Fortbildungen
- Freistellung vom Arbeitgeber
- das Ausstellen einer Ehrenamtskarte
… bis hin zu sozialen und steuerlichen Vergünstigungen auf staatlicher Ebene wie Ehrenamtspauschale und der Überleitungspauschale.
Über die Vergünstigungen aller Art hinaus gilt es, eine umfassende Anerkennungskultur für freiwillig Tätige zu schaffen, die ihren Einsatz auch innerhalb einer Einrichtung und gegenüber den hauptamtlich tätigen Mitarbeitern würdigt: Das betrifft zum Beispiel das Respektieren von Wünschen hinsichtlich Zeit und Inhalt einer Tätigkeit, klare Absprachen über Beginn und Ende des Ehrenamtes, die Offenheit für neue Ideen und Beiträge jenseits der bewährten Routine, sowie für Kritik, die Möglichkeit für einen Erfahrungs- und Ideenaustausch der Ehrenamtlichen untereinander, das Einbeziehen in Planungs- und Teamgespräche sowie das Übertragen von Verantwortung.
Du brauchst Unterstützung bei der Ideenfindung für eine erfolgreiche und für alle Seiten zufriedenstellende Zusammenarbeit? Wir helfen weiter!
Eine Mustervereinbarung zwischen Ehrenamtlichen und Organisationen findest Du hier.
Was Du aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht beachten musst kannst Du hier nachlesen:
https://www.derparitaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/broschuere_ehrenamt_AUFL-3_web.pdf
Die Freiwilligen spenden Ihrer Organisation das Kostbarste, was sie haben: Zeit, Wissen und persönliche Erfahrung. In unserer Checkliste findest Du ein paar Anregungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen.
Grundsätzlich hilft es, sich über die Motive, warum Du mit Ehrenamtlichen „arbeiten“ möchtest, klar zu sein. Freiwillige gewinnen zu wollen, weil z.B. Arbeitskräfte fehlen, ist eine verhängnisvolle Fehlplanung, denn viele Menschen engagieren sich, um Selbstwirksamkeit zu erfahren, Dinge zu tun, die ihnen Freude machen oder um in Kontakt zu kommen.
Weiterhin sollte man sich fragen:
- Sind Freiwillige wirklich erwünscht und gibt es eine offene Willkommenskultur im Verein?
- Welche Qualifikationen, Erfahrungen oder individuellen Fähigkeiten werden gesucht?
- Sind die Aufgabenprofile im Ehrenamt auf die der ggf. bezahlten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen abgestimmt?
- Sind Rechte und Pflichten für beide Seiten geklärt? Gibt es „Spielregeln“ der Zusammenarbeit?
- Sind die Tätigkeiten und Aufgaben der Ehrenamtlichen attraktiv?
- Werden Zeitversprechen eingehalten?
- Pflegen wir eine Kultur der Wertschätzung und Anerkennung gegenüber unseren Ehrenamtlichen?
Du willst in Deiner Organisation Menschen mit Fluchtgeschichte oder Migrationshintergrund die Möglichkeit bieten, sich ehrenamtlich zu engagieren? Wir haben diese Checkliste für Organisationen zur (besonderen) Vorbereitung auf die Zusammenarbeit mit dieser Zielgruppe erarbeitet.
Monetarisierung im Ehrenamt - Ein Positionspapier der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen, dem wir uns anschließen.
Das Wichtigste in kurz:
Freiwilliges Engagement ist eine unentgeltliche und freiwillige Leistung, die dem Gemeinwohl dient und nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtet ist. Eine Bezahlung auf Stundenbasis als auch Geldzahlungen, die Kostenerstattungen übersteigen, stellen die Freiwilligkeit, Gemeinwohlorientierung und fehlende Gewinnabsicht infrage und entwerten unbezahltes Engagement. Empfehlenswert sind Formen der Wertschätzung freiwilligen Engagements im Sinne von geldwerten Leistungen, z. B. kostenlose Qualifizierungen und Weiterbildungen im Kontext des Engagements oder Vergünstigungen bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen. Direkte Geldzahlungen sollten nur für im Rahmen des tatsächlichen Engagements entstandene Kosten aufwiegen, z. B. Fahrtkosten - ggf. können hier auch Aufwandspauschalen in einem angemessenen Verhältnis zu den durchschnittlich anfallenden Kosten sinnvoll sein.
Ausnahme: gesetzlich geregelte Freiwilligendienste mit pauschalisierten Aufwandsentschädigungen
Mieten, Sachmittel, Personalkosten, Werbeausgaben, Reisekosten – Vereinsarbeit kostet Geld. Die Mitgliedsbeiträge allein reichen oft nicht aus, um sämtliche Kosten zu decken und den Verein voranzubringen. Ohne finanzielle Unterstützung durch Förderer und Geldgeber sähe es gerade für gemeinnützige Organisationen düster aus. Doch wie kommt Ihr Verein an die Fördertöpfe? Wer unterstützt was mit welchen Summen?
In Lübeck gibt es viele verschiedene Fördertöpfe und Ansprechpartner für unterschiedliche Projektideen. Die Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt hat einen hilfreichen Fördermittelfinder auf ihrer Seite. Hier findest Du viele Informationen rund um die Fördermittelbeantragung: https://deutsches-ehrenamt.de/vereinswissen/foerdertipps/
Hier findest Du einen kleinen Leitfaden für wirkungsorientierte Förderanträge. Wenn Du darüber hinaus noch Fragen hast: Frag! Wir freuen uns auf Deinen Anruf.
In Deinem Ehrenamt bist Du unfall- und haftpflichtversichert über das Land Schleswig-Holstein, sofern Du nicht über den Verein / die Organisation, für die Du Dich ehrenamtlich engagierst, abgesichert bist. Nähere Informationen dazu findest Du hier.
IT-HOTLINE FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN
Dein Drucker im Vereinsheim geht nicht? Die Tabelle der Mitgliederverwaltung ist zerschossen? Das Smartphone des Vorstands braucht ein Update? Du willst wissen, wie Du in einer Videokonferenz eine Präsentation teilen kannst?
Hier ist Dein heißer Draht zur Hilfe: Die Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt hat eine IT-Hotline für gemeinnützige Organisationen eingrichtet! Per E-Mail, per Telefon oder per Bildschirmübertragung naht Hilfe für Ihr IT-Problem – und das ohne Zusatzkosten für Deinen Verein!
Hier gibt es alle Infos auf einen Blick: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/it-hotline/
Hier findest Du umfangreiche Informationen, die das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern zusammengestellt hat (Stand: 2023):
DAS WICHTIGSTE ZU STEUERN IM VEREIN (Quelle: www.deutsches-ehrenamt.de)
- Vereine sind grundsätzlich steuerpflichtig, Einnahmen im ideellen (gemeinnützigen) Bereich, wie zum Beispiel Spenden, Mitgliedsbeiträge, Erbschaften oder Fördermittel, müssen nicht versteuert
- Im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb profitieren Vereine von zum Teil ermäßigten Steuersätzen, Freigrenzenund Freibeträgen. So bleiben zum Beispiel die wirtschaftlichen Einnahmen und Umsätze unter 45.000 Euro im Jahr ertragssteuerfrei.
- Summieren sich die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, auf insgesamt über 45.000 Euro im Jahr, muss der Verein Ertragssteuern(Körperschaftssteuer & Gewerbesteuer) abführen.
- Bei der Besteuerung von Vereinen unterscheidet der Fiskus streng in vier Steuerbereiche. Einnahmen und Ausgaben müssen daher in der Buchhaltung eindeutig dem ideellen Bereich, der Vermögensverwaltung, dem Zweckbetrieboder dem wirtschaftlichen Geschäftsbetriebzugeordnet werden.
- Die für die Vereinsarbeit relevanten Steuerarten sind die Körperschaftssteuer, die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuerund die Gegebenenfalls können darüber hinaus aber auch Kfz-Steuer, Lotterie-Steuer oder Grunderwerbssteuer anfallen.
- Ein Verein zählt als Kleinunternehmer, wenn der Bruttojahresumsatz im Vorjahr unter 22.000 Eurolag und der Brutto-(Umsatz) im laufenden Jahr voraussichtlich die Grenze von 50.000 Euro nicht übersteigt. Als Kleinunternehmer wird keine Umsatzsteuerfällig.
- Eine Steuererklärungmuss nicht abgegeben werden, wenn der Verein gemeinnützige Zwecke erfüllt, keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält bzw. die Umsatzgrenze nicht überschreitet. Um die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt bestätigen zu lassen, muss jeder Verein jedoch alle drei Jahre eine Gemeinnützigkeitserklärung(Gem1) einreichen, auch wenn sonst keine Steuererklärungen abzugeben sind.
Auf diesen Seite findest Du hilfreiche Informationen:
https://deutsches-ehrenamt.de/steuern-im-verein/spendenbescheinigungen-verein/
https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/dseerechtstipp/spendenquittungen-richtig-ausstellen/
SPENDENBESCHEINIGUNG: DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK (Quelle: deutsches-ehrenamt.de)
- Spenden müssen nicht zwangsläufig freiwillige Geldzuwendungen Auch Sachleistungenoder der Verzicht auf die Zahlung von Nutzungsgebühren und der Verzicht auf ein vereinbartes Entgelt können gespendet werden. Als steuerlicher Nachweis der Spende dient die Spendenbescheinigung, auch Zuwendungsbestätigung oder Spendenquittung genannt.
- Nur ein gemeinnütziger Verein darf Spendenbescheinigungen ausstellen, sofern die Zuwendung dem ideellen Zweckbetrieb des Vereins zufließt, freiwillig ist und nicht in Erwartung einer Gegenleistung gegeben wird.
- Beim Ausstellen von Spendenbescheinigungen müssen sich Vereine streng an die von der Finanzverwaltung vorgegebenen Mustervorlagen Deren Wortlaut oder Umfang darf nicht verändert werden. Ist die Spendenbescheinigung nicht korrekt ausgestellt, droht dem Verein Spendenhaftung.
- Für Kleinspendenbis zu 300 Euro genügt ein vereinfachter Spendennachweiszur steuerlichen Absetzung.
- Vereine sind verpflichtet, jede Zuwendung zu dokumentierenund die Nachweisemindestens zehn Jahre Für elektronisch übermittelte Spendenbescheinigungen gilt eine Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren.
- Mit einer Spendenbescheinigung können Zuwendungen an gemeinnützige Vereine bis zu einer Höhe von 20 Prozent der gesamten Einkünfte in der Steuererklärungnoch im gleichen Jahr geltend gemacht werden.
- Werden Spendenbescheinigungen fehlerhaftausgestellt oder Spendenmittel unzulässig verwendet, haftet der Verein für die entgangenen Steuern pauschal mit 30 Prozent der Spendenbeträge, zuzügliche einer eventuellen Gewerbesteuer. Bei einer Fehlverwendung der Spendenmittel haftet aber auch der Vorstandmit seinem Privatvermögen.
Bürgergesellschaft und Zivilgesellschaft: die synonym gebrauchten deutschsprachigen Übersetzungen des angelsächsischen Begriffes »Civil Society« sind in den letzten Jahren zu viel benutzten Sympathiebegriffen geworden. Sie finden quer durch unterschiedliche politische Denkrichtungen und gesellschaftliche Gruppen vielfältige Anwendung und Zustimmung.
Häufig wird die nicht staatlich organisierte gesellschaftliche Öffentlichkeit als Bürgergesellschaft bezeichnet. Sie umfasst Organisationen und engagierte Individuen und steht komplementär zu Staat und Wirtschaft. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie Verbände oder Vereine, aber auch kleine Initiativen oder soziale Bewegungen sind die Struktur und Organisationsform der Bürgergesellschaft.
Bürgergesellschaft kann aber auch als gesellschaftlicher Ort verstanden werden, der eine zentrale Bedeutung für die Lebendigkeit und Weiterentwicklung der Demokratie hat. Bürgergesellschaft ist dann ein demokratischer Aushandlungsort, in dem durch praktisches Handeln (bürgerschaftliches Engagement) und diskursive Debatten alternative Lösungen für gesellschaftliche Fragen entstehen. (vgl. Serge Embacher, 2012)
In diesem Verständnis, das auch dem Wegweiser Bürgergesellschaft zugrunde liegt, sind bürgerschaftliches Engagement als gesellschaftliche Solidarität in eigener Verantwortung und demokratische Teilhabe Wesensmerkmale der Bürgergesellschaft. Von der Bürgergesellschaft können Impulse ausgehen, die dann von Politik und Wirtschaft aufgegriffen werden. Dazu gehört auch die kritische Auseinandersetzung mit Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.
Ehrenamtmesse
Alle zwei Jahre veranstalten wir gemeinsam mit der Stabsstelle Koordination Ehrenamt eine große, öffentlichkeitswirksame EhrenamtMesse, Vereinen und Engagierten die Möglichkeit zu geben, sich den Lübeckerinnen und Lübeckern zu präsentieren und neue Mitwirkende zu finden. Hier findest Du alle Informationen für die nächste Messe.
Forum Ehrenamt
Im Rahmen unserer Tandem-Kooperation mit der Stabsstelle Koordinierung Ehrenamt der Hansestadt Lübeck organisieren wir einmal im Jahr das „Forum Ehrenamt“. Die Veranstaltung ist eine Plattform für Impulse, Diskussionen, Vernetzung und Beteiligung. Sie richtet sich an Vereine, Initiativen, alle, die sich engagieren und diejenigen, die mit Ehrenamtlichen zusammenarbeiten. HIer findest Du alle Informationen zum nächsten Forum.
Steuerungsgruppe Ehrenamt
Die Steuerungsgruppe Bürgerschaftliches Engagement der Hansestadt Lübeck ist ein Gremium, das sich aus gewählten Vertreter:innen zivilgesellschaftlicher Organisationen, der Wirtschaft, der Politik und der Verwaltung zusammensetzt. Ziel ist es, einen Austausch über die Förderung und Weiterentwicklung bürgerschaftlichen Engagements in der HL zu führen sowie Themen und Bedarfe aus dem Ehrenamt aufzugreifen.
Vereine sind zunehmend in der Situation, dass Strukturen, die lange erfolgreich funktioniert haben, nicht mehr trag- oder zukunftsfähig sind. Das sind oftmals konfliktreiche und schmerzhafte Prozesse.
ePunkt bietet kostenfrei
- Organisationsberatung
- Beratung zu allen Themen der Vereins- und Vorstandsarbeit
- Beratung zu Satzungsfragen, Gemeinnützigkeit und Finanzen
- Beratungen bei Vereinsgründungen
- Coaching und Mediation bei Konflikten
Sprich uns einfach an und wir finden die richtige Unterstützung für Euch.
Die Raumbörse der Stabsstelle Koordination Ehrenamt der Hansestadt Lübeck ist online! Du findest sie hier: Raumbörse Ehrenamt - Rathaus (luebeck.de)